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BSG, Urteil vom 16.12.2015 - 14 AS 15/14
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Leistungsausschluss für EU-Ausländer ohne eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Familienangehöriger nach dem FreizügG/EU oder ohne ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG
Ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung ist nur in eng begrenzten Fallgestaltungen zu bejahen, zumal es auf einer Ermessensvorschrift beruht.
Der Kurztext wird in Kürze nachgeführt!
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
,
FreizügG/EU § 2
,
AufenthG
Vorinstanzen: LSG Hessen 27.11.2013 L 6 AS 378/12 , SG Wiesbaden 01.06.2012 S 11 AS 125/12
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. November 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: