BSG, Urteil vom 14.02.2013 - 14 AS 195/11
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts
Der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die gesetzlich vorgesehene Geltungsdauer ohne Ermessenserwägungen überschritten wird.
Fundstellen: DB 2013, 7
Normenkette:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6
,
SGB X § 39 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 14.07.2010 L 3 AS 4018/09 , SG Konstanz 30.07.2009 S 10 AS 1064/08
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Juli 2010 und das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 30. Juli 2009 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 19. Februar 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids 26. März 2008 rechtswidrig war.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Verfahrens für alle Instanzen zu erstatten.

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