Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 13.03.2019 - 14 AS 220/18
Übernahme von Einlagerungskosten als Aufwendungen der Unterkunft Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Bereits geklärte Rechtsfrage Einzelfallfragen sind nicht grundsätzlich klärungsbedürftig
1. Es ist bereits grundsätzlich geklärt, dass die angemessenen Kosten einer Einlagerung Teil der Unterkunftskosten sein können, wenn es wegen der Größe der konkreten Unterkunft erforderlich ist, vorübergehend nicht benötigten, angemessenen Hausrat und persönliche Gegenstände anderweitig unterzubringen.
2. Es ist eine Einzelfallfrage, welche Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen zu stellen sind und deshalb nicht grundsätzlich klärungsbedürftig.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 01.08.2018 L 7 AS 1725/17 , SG Dortmund 28.06.2017 S 38 AS 3852/15
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. August 2018 - L 7 AS 1725/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: