BSG, Urteil vom 25.06.2015 - 14 AS 28/14
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Unzulässigkeit der Aufrechnung zur Tilgung vor dem 1.4.2011 ausgezahlter Mietkautionsdarlehen
Die im SGB II zum 1.4.2011 eingeführte Aufrechnungsregelung für Darlehen gilt jedenfalls nicht für Mietkautionsdarlehen, die vor diesem Zeitpunkt ausgezahlt wurden.
Normenkette:
SGB II § 42a Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 30.01.2014 L 6 AS 1154/13 , SG Köln 14.06.2013 S 6 AS 4936/12
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.

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