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BSG, Urteil vom 14.06.2018 - 14 AS 37/17
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines Wohngeldbezugs Anrechnung von Kinderwohngeld Harmonisierung der unterschiedlichen Bemessungsansätze in existenzsichernden Systemen
1. Grundsicherungsrechtlich ist erbrachtes Kinderwohngeld Einkommen des Kindes und nicht des Elternteils, dem es gezahlt worden ist.
2. Nach § 40 WoGG ist das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen; die Vorschrift zielt auf die Harmonisierung der unterschiedlichen Bemessungsansätze in existenzsichernden Systemen wie dem SGB II einerseits und im WoGG andererseits, die einerseits nur die Berücksichtigung des kopfanteiligen Mietanteils und andererseits nur die Berücksichtigung der verbleibenden Kopfanteile der für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen erlauben.
Normenkette:
SGB II § 7
,
SGB II § 9
,
SGB II §§ 11 ff.
,
SGB II §§ 19 ff.
,
WoGG § 40
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 31.08.2017 L 20 AS 1182/15 , SG Cottbus 21.01.2015 S 21 AS 1949/12
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

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