BSG, Urteil vom 04.06.2014 - 14 AS 38/13
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kostenerstattung eines Arbeitgebers für eine dem Jobcenter auf dessen Verlangen erteilte Auskunft
Arbeitgeber haben keinen Kostenerstattungsanspruch für Auskünfte, die sie Jobcentern auf deren rechtmäßige Auskunftsverlangen erteilen.
Fundstellen: DB 2014, 2420, NZA-RR 2014, 668
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB X § 21 Abs. 3 S. 4
,
SGB II § 57
,
SGB II § 60 Abs. 3
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 15.02.2013 L 6 AS 24/12 , SG Itzehoe 17.01.2012 S 2 AS 2/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 27,61 Euro festgesetzt.

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