BSG, Urteil vom 18.09.2014 - 14 AS 5/14
Höhe der Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren; Anerkennung der Kosten eines bevollmächtigten Verbandsvertreters als notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
Kosten für eine rechtmäßige Verbandsvertretung können notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Widerspruchsverfahren sein, wenn sie in einer satzungsrechtlichen Grundlage wurzeln und das Verbandsmitglied eine endgültige Kostentragungspflicht trifft (Fortführung von BSG vom 29.3.2007 - B 9a SB 3/05 R = BSGE 98, 183 = SozR 4-1300 § 63 Nr 6).
Normenkette:
RDG § 7
,
SGB X § 63 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 9
,
SGG § 73a Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 11.12.2013 L 2 AS 4275/12 , SG Konstanz 25.09.2012 S 3 AS 3013/10
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.

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