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BSG, Urteil vom 07.12.2017 - 14 AS 6/17
SGB-II-Leistungen Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung Bemessungsansätze Tatsächlich anfallende Aufwendungen Keine separate Verbrauchserfassung durch technische Einrichtungen
1. Seit der Neuregelung durch das RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG gelten für die Anerkennung des Bedarfs bei dezentraler Warmwassererzeugung drei Bemessungsansätze: Erstens die Bemessung nach den Warmwasserpauschalen des § 21 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 1 SGB II, zweitens die Bedarfsbestimmung bei einer teils dezentralen und teils zentralen Warmwassererzeugung nach der 2. Alternative des § 21 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II und drittens die Anerkennung eines (sonst) abweichenden Bedarfs nach der 1. Alternative des § 21 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II, allgemeine Öffnungsklausel.
2. Anspruch auf Berücksichtigung eines Warmwassermehrbedarfs über die Warmwasserpauschale hinaus besteht hiernach, soweit die Aufwendungen für die Warmwassererzeugung durch die Warmwasserpauschale nicht vollständig gedeckt werden und sie nicht unangemessen sind.
3. Maßgebend dafür, ob ein abweichender Bedarf im Sinne der 1. Alternative des § 21 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II besteht, sind die für die dezentrale Warmwassererzeugung tatsächlich anfallenden Aufwendungen.
4. Keine Bedeutung hat hingegen insoweit, ob besondere Lebensumstände wie ein krankheitsbedingt höherer Hygienebedarf oder das Alter der Anlage zur Warmwassererzeugung abweichende Aufwendungen begründen können.
5. Die Anerkennung eines abweichenden Warmwassermehrbedarfs setzt keine separate Verbrauchserfassung durch technische Einrichtungen wie z.B. einen Verbrauchszähler voraus.
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 7 S. 2
,
SGB II §§ 19 ff.
,
SGB II §§ 7 ff.
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 28.07.2016 L 25 AS 535/16 , SG Berlin 18.01.2016 S 130 AS 7273/12
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Juli 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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