BSG, Urteil vom 21.12.2009 - 14 AS 83/08
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung einer Erhöhungsgebühr bei isoliertem Vorverfahren
In sozialrechtlichen Angelegenheiten erhöht sich der Schwellenwert für die Geschäftsgebühr, wenn der Rechtsanwalt in derselben Sache für mehrere Auftraggeber tätig wird.
Normenkette:
RVG § 14
,
RVG § 3
,
RVG-VV Nr. 1008
,
RVG-VV Nr. 2400
,
SGB X § 63
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 22.10.2008 L 3 AS 2648/08 , SG Freiburg 24.04.2008 S 13 AS 3783/07
Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Sozialgerichts Freiburg vom 24. April 2008 und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2008 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung ihres Bescheides vom 11. Juni 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Juli 2007 verurteilt, den Klägern weitere Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren in Höhe von 75,72 Euro zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger für den gesamten Rechtszug.

Entscheidungstext anzeigen: