BSG, Urteil vom 22.09.2009 - 4 AS 13/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anspruch des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat gegenüber dem Grundsicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung oder auf Verhandlungen hierüber.
Normenkette:
SGB II § 14
,
SGB II § 15 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 15 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 26.02.2008 L 3 AS 3/08 , SG Speyer 26.11.2007 S 3 AS 260/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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