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BSG, Beschluss vom 27.05.2015 - 4 AS 14/15
Höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II wegen Mobilitätsbedarfen Substantiierung einer Divergenzrüge und Alternativbegründung Inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall
1. Die Erörterung, ob das Urteil der Vorinstanz auf der Abweichung beruht, muss auch die Prüfung einschließen, ob dieses Urteil nicht unabhängig von dem geltend gemachten Zulassungsgrund mit anderer Begründung bestätigt werden kann.
2. Die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall ist nicht Gegenstand des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 16.12.2014 L 11 AS 399/14 , SG Hildesheim S 36 AS 175/12
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2014 werden als unzulässig verworfen.
Die Anträge der Kläger, ihnen für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im oben bezeichneten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt L. beizuordnen, werden abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: