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BSG, Beschluss vom 28.05.2015 - 4 AS 21/15
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung Abweisung einer Richterablehnung durch Zwischenentscheidung Willkürliche Zurückweisung eines Ablehnungsantrags
Die Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des angefochtenen Urteils, weil ein Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter wegen Besorgnis der Befangenheit zuvor im Wege einer Zwischenentscheidung abgewiesen worden ist, könnte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Zurückweisung des Ablehnungsantrags auf willkürlichen Erwägungen beruhe oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG grundlegend verkannt habe.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: LSG Sachsen 06.01.2015 L 3 AS 205/13 , SG Dresden S 20 AS 5423/12
Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Januar 2015 - L 3 AS 205/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S. in H. beizuordnen, wird abgelehnt.

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