BSG, Urteil vom 19.02.2009 - 4 AS 48/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Aufwendungen für Kabelfernsehen
Monatliche Grundgebühren für die Nutzung eines Breitbandkabelanschlusses sind zwar ihrer Art nach erstattungsfähige Kosten der Unterkunft, wenn der Hilfebedürftige sie kraft Mietvertrags zu tragen hat und es sich um angemessene Aufwendungen handelt, nicht jedoch, wenn das Fernsehen bereits anderweitig technisch gewährleistet ist.
Fundstellen: BSGE 102, 274, NJW 2009, 3326, NZM 2009, 592, NZS 2009, 580
Normenkette:
BGB § 556
,
BetrKV § 2 Nr. 15 Buchst. b
,
GG Art. 5
,
SGB II § 22 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 08.05.2007 S 14 AS 4343/06 , LSG Baden-Württemberg 02.10.2007 L 7 AS 2538/07
Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: