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BSG, Urteil vom 06.08.2014 - 4 AS 57/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für eine Wohnungserstausstattung als Zuschuss bei erneutem Bedarf nach erfolgter Erstausstattung; Keine außergewöhnlichen Umstände für einen erneuten Bedarf bei einer Suchterkrankung
Der Anspruch auf eine zuschussweise Bewilligung einer Erstausstattung für eine Wohnung bei einem erneuten Bedarf setzt "von außen" einwirkende außergewöhnliche Umstände bzw ein besonderes Ereignis voraus, die bzw das regelmäßig geeignet sein müssen bzw muss, den plötzlichen Untergang oder die Unbrauchbarkeit wohnraumbezogener Gegenstände zu bewirken.
Fundstellen: NZM 2015, 261
Normenkette:
SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 2
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 18.09.2013 L 13 AS 146/11 , SG Oldenburg 25.03.2011 S 47 AS 1836/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. September 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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