Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 01.06.2010 - 4 AS 63/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kraftfahrzeugreparaturkosten eines selbständig Erwerbstätigen als Eingliederungsleistung
1. Als Eingliederungsleistungen können auch Leistungen zur Fortsetzung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Betracht kommen, wenn sie zur Eingliederung erforderlich sind und der Antragsteller zum Kreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehört. Nur wenn eine beabsichtigte Tätigkeit eine konkrete und realistische Möglichkeit auf wirtschaftlichen Erfolg von einiger Dauer bietet und die Instandsetzung eines Pkw ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Ziels darstellt, ist der Weg zu einer Ermessensentscheidung über die Übernahme von Kraftfahrzeugreparaturkosten eröffnet.
2. Die Aufwendungen für den Erwerb und die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs zählen nicht zu den von der Regelleistung umfassten Bedarfen. Für Kraftfahrzeugreparaturkosten kann daher kein Darlehen gewährt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
,
SGB II § 16 Abs. 1
,
SGB II § 16 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 23 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 3 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 28.01.2009 L 2 AS 5252/08 , SG Karlsruhe 24.10.2008 S 15 AS 942/08
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. Januar 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: