BSG, Urteil vom 23.08.2007 - 4 RS 2/06
Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung durch Rechtsmittelgericht von Amts wegen; Entscheidung durch Berichterstatter als Einzelrichter ohne Einverständnis der Beteiligten
Ein Verstoß der Vorinstanz gegen das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter ist durch das Rechtsmittelgericht bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte von Amts wegen zu prüfen und zu beseitigen. Entscheidet der in einem Senat des LSGs bestellte Berichterstatter ohne ein übereinstimmendes Einverständnis der Beteiligten als Einzelrichter, so verstößt er im Sinne objektiver Willkür gegen das Gebot des gesetzlichen Richters. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
,
GVG § 23g Abs. 3
,
SGG § 155 Abs. 3 § 155 Abs. 4 § 6
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 21.11.2005 L 17 R 216/05 , SG Berlin S 1 RA 1605/04

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