Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 14.03.2019 - 5 R 22/18
Fragerecht an einen Sachverständigen Sachdienlichkeit einer Frage Zweck des Fragerechts
1. Jedem Beteiligten steht gemäß § 116 S. 2 SGG, § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet.
2. Sachdienlich ist eine Frage, wenn sie sich im Rahmen des Beweisthemas hält und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind.
3. Das Fragerecht gibt einem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, aus seiner Sicht unverständliche, unvollständige oder widersprüchliche Ausführungen eines Sachverständigen zu hinterfragen, um so auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und die Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung besser verstehen zu können.
Normenkette:
SGG § 103
,
SGG § 116 S. 2
,
SGG § 118 Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 397
,
ZPO § 402
,
ZPO § 411 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 28.06.2017 L 2 R 288/16 , SG Hannover 26.02.2016 S 44 R 427/12
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den 9. Senat dieses Gerichts zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: