BSG, Beschluss vom 20.10.2009 - 5 R 84/09
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels; Hinweispflicht des Gerichts bei Faxempfang
Beim Eingang eines per Telefax übermittelten Dokuments ist auf den vollständigen Empfang der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Gerichts abzustellen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 62
,
SGG § 128 Abs. 2
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 160a Abs. 2 S. 3
,
SGG § 160a Abs. 5
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 21.01.2009 L 1 R 602/07 , SG Osnabrück 16.10.2007 S 15 R 319/07
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Januar 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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