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BSG, Beschluss vom 09.05.2019 - 10 EG 18/18 B
Berechnung von Elterngeld Einkommen aus Gewerbebetrieb in Form eines Gewinnanteils aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft als Rechtsanwalt Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Begriff des Verfahrensfehlers
1. Die Bezeichnung der tatbestandlichen Feststellungen der Vorinstanz als zutreffend, ist für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels nicht ausreichend.
2. Es müssen Tatsachen angegeben werden, die erkennen lassen, dass dem Gericht auf dem Weg zu seiner Entscheidung (bis zur Zustellung an den Beteiligten) Fehler unterlaufen sind.
3. Verfahrensfehler sind nur Verstöße gegen das Prozessrecht einschließlich der Vorschriften, auf die das SGG unmittelbar oder mittelbar verweist, nicht hingegen materiellrechtliche Fehler.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 12.10.2018 L 13 EG 27/17 , SG Düsseldorf 06.07.2017 S 32 EG 3/15
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Oktober 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: