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BSG, Beschluss vom 09.02.2005 - 10 KG 9/04 B
Besorgnis der Befangenheit, Verletzung des Anspruchs auf rechtlichen Gehör
1. Ein auf mögliche Befangenheit gestütztes Ablehnungsgesuch muss rechtzeitig bis zur Beendigung der jeweiligen Instanz geltend gemacht werden. Das ist nicht mehr möglich, wenn der betroffene Richter seine richterliche Tätigkeit im konkreten Fall mit einer Sachentscheidung beendet hat.
2. Voraussetzung für den Erfolg einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles Zumutbare getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a Abs. 2 S. 3 § 60 Abs. 1 § 62
,
ZPO § 44 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 13.05.2004 L 14 KG 2/02 , SG München 07.12.2001 S 6 KG 13/00

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