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BSG, Beschluss vom 12.03.2019 - 12 KR 85/18 B
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Lkw-Fahrer und Geschäftsführer Statusbeurteilung einer für ein Einzelunternehmen verrichteten Tätigkeit Einzelunternehmer als Unternehmensträger
1. Der Senat hat sich bereits mit der Statusbeurteilung einer für ein Einzelunternehmen verrichteten Tätigkeit dahingehend auseinandergesetzt, dass für die Trägerschaft eines Unternehmens durch eine (natürliche) Einzelperson nichts anderes gilt als in den Fällen, in denen eine juristische Person des Privatrechts Unternehmensträger ist.
2. Ist Unternehmensträger ein Einzelunternehmer, mangelt es einem Dritten grundsätzlich an der rechtlichen Handhabe, die ihm einen (mit)beherrschenden Einfluss auf die Unternehmensleitung sichert.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Hessen 30.08.2018 L 8 KR 278/17 , SG Marburg 22.05.2017 S 15 R 30/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. August 2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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