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BSG, Urteil vom 07.11.2017 - 1 KR 2/17
Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre Augmentationsmastopexie als Naturalleistung im Wege der Genehmigungsfiktion Krankenversicherung Rücknahme einer fingierten Genehmigung Genehmigungsfiktion als voll wirksamer Verwaltungsakt
1. Nach § 54 Abs 5 SGG kann die Verurteilung zu einer Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch dann begehrt werden, wenn ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen hatte; hierfür genügt es, dass ein bindender Verwaltungsakt vorliegt, der Leistungsträger aber gleichwohl nicht leistet.
2. Ist die Genehmigung einer beantragten Leistung kraft Fiktion erfolgt, steht dies der Bewilligung der beantragten Leistung durch einen Leistungsbescheid gleich.
3. Die Genehmigungsfiktion bewirkt ohne Bekanntgabe einen in jeder Hinsicht voll wirksamen Verwaltungsakt i.S. von § 31 S 1 SGB X.
4. Durch den Eintritt der Fiktion verwandelt sich der hinreichend inhaltlich bestimmte Antrag in den Verfügungssatz des fingierten Verwaltungsakts.
5. Er hat zur Rechtsfolge, dass das in seinem Gegenstand durch den Antrag bestimmte Verwaltungsverfahren beendet ist und dem Versicherten unmittelbar ein Anspruch auf Versorgung mit der Leistung zusteht.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 6-7
,
SGB V § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
, ,
SGG § 54 Abs. 5
,
SGB X § 31 S. 1
Vorinstanzen: SG Köln 15.11.2016 S 34 KR 1026/15
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

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