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BSG, Urteil vom 19.06.2018 - 1 KR 30/17
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung Enge Auslegung von Vergütungsbestimmungen Keine Berücksichtigung von Bewertungen und Bewertungsrelationen
1. Abrechnungsbestimmungen sind wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems eng am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen.
2. Eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und Bewertungen und Bewertungsrelationen dabei außer Betracht bleiben.3 Die vorgenannten Grundsätze gelten auch für die Auslegung der DKR.
Normenkette:
DRG-EKV Anlage 1-5
,
KHG § 17b
Vorinstanzen: LSG Saarland 25.08.2017 L 2 KR 5/16 , SG Saarbrücken 23.11.2015 S 15 KR 1196/14
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. August 2017 und des Sozialgerichts für das Saarland vom 23. November 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2174,81 Euro festgesetzt.

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