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BSG, Urteil vom 02.12.2008 - 2 KN 3/07 U
Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Gegenstand der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Beschränkung auf die Anerkennung einer Listen-Berufskrankheit; keine Zuständigkeit des LSG zur Entscheidung über eine Wie- Berufskrankheit
Zwischen dem Begehren auf Anerkennung einer bestimmten Listen-BK und dem auf Anerkennung einer Wie-BK ist zu unterscheiden. Ist der Gegenstand des Berufungsverfahrens auf die Anerkennung einer Listen-BK begrenzt, besteht keine Zuständigkeit des LSG zur Entscheidung über eine Wie-BK.
Fundstellen: NZS 2009, 579
Normenkette: ,
SGB VII § 9 Abs. 1
,
SGB VII § 9 Abs. 2
,
SGG § 123
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 28.06.2007 L 2 KN 134/05 U , SG Aachen S 5 KN 95/98 U
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 2007 geändert.
Die Verurteilung der Beklagten, bei dem Kläger eine chronische obstruktive Bronchitis als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen, wird aufgehoben.
Hinsichtlich der Gewährung einer Verletztenrente an den Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28. Oktober 1999 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in allen drei Rechtszügen nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: