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BSG, Urteil vom 23.01.2018 - 2 U 10/16
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als forstwirtschaftliche Unternehmerin Anforderungen an die forstwirtschaftliche Nutzung einer Waldfläche als gesetzlich geschütztes Biotop
1. Der Begriff des landwirtschaftlichen Unternehmens wird in § 123 Abs. 1 SGB VII definiert; landwirtschaftliche Unternehmen sind nach Nr. 1 der Vorschrift auch solche der Forstwirtschaft.
2. Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über eine forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche verfügt, die zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird.
3. Hierfür ist Voraussetzung, dass es sich um Wald handelt.
4. Im Übrigen ist weder eine Mindestgröße der landwirtschaftlichen Fläche noch ein Mindestmaß an Arbeitsaufwand bei der Bewirtschaftung der Waldflächen erforderlich.
5. Bei vorhandenen Nutzungsrechten besteht vielmehr die Vermutung der Bewirtschaftung.
Normenkette:
SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 1
,
BNatSchG § 30 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 08.07.2015 L 8 U 51/13 , SG Schleswig 07.12.2012 S 7 U 15/10
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. Juli 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 7. Dezember 2012 wird zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in allen drei Instanzen zu tragen.

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