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BSG, Urteil vom 02.12.2008 - 2 U 17/07
Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall; Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums; geringfügige Unterbrechung bei Einkauf von Lebensmitteln zum Verzehr in der Arbeitspause; Unfall auf dem Parkplatz eines Supermarktes
1. Eine Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit ist nicht geringfügig, wenn der öffentliche Verkehrsraum verlassen wird.
2. Die versicherte Tätigkeit beginnt erst wieder, wenn der Versicherte in den öffentlichen Verkehrsraum zurückgekehrt ist und den versicherten Weg in Richtung des ursprünglichen Ziels erneut aufnimmt.
Fundstellen: NZS 2009, 680
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 19.12.2006 L 18 U 12/06 , SG Würzburg 23.11.2005 S 5 U 78/05
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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