Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 24.07.2012 - 2 U 23/11
Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der Lendenwirbelsäule als weiterem Gesundheitserstschaden; Maßstab für die objektive Kausalitätsbeurteilung
1. Maßstab für die objektive Kausalitätsbeurteilung ist der neueste anerkannte Stand des Erfahrungswissens in dem einschlägigen Wissenschaftsgebiet, dessen Feststellung für eine objektive Urteilsfindung unerlässlich ist.
2. Bestreitet nach rechtzeitiger Einführung eines wissenschaftlichen Erfahrungssatzes in den Prozess einer der Beteiligten dessen Vorliegen oder Tragweite, so wird das Gericht im Regelfall diesem Vorbringen durch Befragung eines Sachverständigen nachzugehen haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
, ,
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 27.01.2011 L 10 U 4302/09 , SG Stuttgart S 9 U 7025/07
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: