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BSG, Urteil vom 22.04.2015 - 3 KR 2/14
Kein Informationsrecht von nicht beitrittsberechtigten Zusammenschlüssen der Leistungserbringer von Hilfsmitteln über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
1. Das einzelnen Leistungserbringern von Hilfsmitteln gegen eine Krankenkasse zustehende Informationsrecht über die Inhalte abgeschlossener Versorgungsverträge ist Annex ihres Beitrittsrechts und steht den insoweit nicht beitrittsberechtigten Zusammenschlüssen der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nicht zu.
2. Es ist nicht Aufgabe einer Innung, den Wettbewerb der Mitgliedsbetriebe zu gestalten oder zu lenken.
Normenkette:
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 09.01.2014 L 5 KR 319/12 , SG Speyer 14.11.2012 S 7 KR 482/10
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Revisionsverfahren.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.

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