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BSG, Urteil vom 08.10.2014 - 3 KS 6/13
Keine Abgabepflicht eines Vereins für Country- und Westerntanz zur Künstlersozialversicherung
1. Ein der Pflege und der Verbreitung der Westernkultur verpflichteter Verein unterliegt wegen der Durchführung entsprechender freizeitsportlicher Aktivitäten (hier: Country- und Westerntanz) nicht der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe.
2. Ob ein dreitägiges Veranstaltungswochenende, bei dem künstlerische Werke oder Leistungen dargeboten werden, als eine einheitliche Veranstaltung oder als Reihe von drei Veranstaltungen zu bewerten ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung.
Normenkette:
KSVG § 24 Abs. 1
,
KSVG § 24 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 19.06.2013 L 9 KR 353/10 , SG Potsdam 21.09.2010 S 16 KR 329/08
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

Entscheidungstext anzeigen: