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BSG, Urteil vom 13.08.2014 - 6 KA 41/13
Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen eines Vertragsarztes wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Zulässigkeit der eingeschränkten Einzelfallprüfung mit anschließender Hochrechnung
Bei der eingeschränkten Einzelfallprüfung mit Hochrechnung kann die Zahl der in die Prüfung einbezogenen Behandlungsfälle weniger als ein Fünftel der Gesamtzahl der Fälle betragen, wenn der Arzt aus Gründen, die zumindest auch in seiner Sphäre liegen, außerstande ist, die angeforderten Akten vollzählig zu übersenden.
Normenkette:
SGB V § 106 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 04.09.2013 L 7 KA 96/11 , SG Berlin 29.06.2011 S 79 KA 437/08
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. September 2013 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

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