Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 02.11.2005 - 6 KA 43/05 B
Nichteinhaltung einer Widerspruchsfrist in der vertragsärztlichen Versorgung durch Fehler des Praxispersonals
Der Vortrag eines Vertragsarztes, dass ihn an der Nichteinhaltung der Widerspruchsfrist kein Verschulden trifft, weil eine Praxismitarbeiterin versehentlich die Weiterleitung des Einschreibens unterlassen hat und er darauf vertrauen dürfe, dass eine eventuelle Kürzungsmaßnahme hinsichtlich eines bestimmten Abrechnungsquartals zumindest auch seinem Bevollmächtigten zugestellt werde, ist im Hinblick auf § 67 Abs. 1 SGG erheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht Wiedereinsetzung gewährt hätte, wenn es ihm gefolgt wäre bzw ggf nähere Ermittlungen zu Aufgabenkreis, Auswahl, Fähigkeiten und Kontrolle der Praxismitarbeiterin angestellt hätte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 106 Abs. 4
,
SGB X § 13 Abs. 1 S. 2
,
SGG § 67 Abs. 1 § 84 Abs. 1 S. 1
,
VwZG § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: LSG Berlin 30.03.2005 L 7 KA 53/01 , SG Berlin 11.07.2001 S 71 KA 54/00

Entscheidungstext anzeigen: