Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 27.06.2018 - 6 KA 54/17 B
Vertragsärztliche Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht Vorliegen einer Praxisbesonderheit
1. Ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht setzt voraus, dass sich das Gericht von seiner Rechtsauffassung aus hätte gedrängt sehen müssen, weitere Ermittlungen zu erheben.
2. Zur Frage des Vorliegens einer Praxisbesonderheit ist der Antrag, ein Sachverständigengutachten einzuholen, grundsätzlich kein geeigneter Beweisantrag.
3. Die für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung maßgeblichen Fragen sind in der Regel keinem Sachverständigenbeweis zugänglich, weil es sich insoweit um Rechtsfragen bzw. um rechtliche Bewertungen aufgrund tatsächlicher Feststellungen handelt.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 103
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 22.06.2017 L 5 KA 28/16 , SG Mainz 16.03.2016 S 16 KA 256/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 124 638,74 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: