Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 05.12.2001 - 7/1 SF 1/00
Kürzung des Landesblindengeldes nach dem niedersächsischen LBliGG beim Aufenthalt in einem Berufsförderungswerk
1. Die Gewährung von Landesblindengeld hat nach § 1 Abs 1 Satz 1 des Niedersächsischen LBliGG den Sinn, dem Blinden einen Ausgleich für die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen zu bieten. Von blindheitsbedingten Mehraufwendungen können Blinde entlastet sein, die in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung untergebracht sind, sofern dort eine die Mehraufwendungen mindernde Betreuung in nicht unerheblichem Umfang gewährt wird; in diesem Fall kann nach der Vorstellung des Gesetzgebers, der insoweit Doppelleistungen vermeiden will, eine Kürzung des Blindengeldes gerechtfertigt sein (hier beim Aufenthalt in einem Berufsförderungswerk zwecks blindentechnischer Grundrehabilitation). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BSHG § 39 § 67 Abs. 3 § 97 Abs. 4
,
BliGG ND § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 28.01.2000 L 9 BL 9/98 , SG Hannover 12.06.1998 S 23 BL 59/95

Entscheidungstext anzeigen: