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BSG, Urteil vom 29.03.2001 - 7 AL 26/00
Einkommensanrechnung bei der Bedürftigkeitsprüfung für Arbeitslosenhilfe
1. Bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe können Unterhaltsleistungen eines Stiefelternteils für Kinder des Ehegatten aus einer früheren Ehe den Einkommensfreibetrag erhöhen, wenn sich der Stiefelternteil gegenüber den Stiefkindern oder deren Mutter rechtlich bindend zur Unterhaltsleistung vertraglich verpflichtet hat.
2. Das jeweils aktuell erzielte Einkommen des Ehegatten ist bei der Berechnung der dem Ehegatten hypothetisch zustehenden Arbeitslosenhilfe zugrunde zu legen und auf Wochenbeträge umzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2001, 607 , SozR-3 4100 § 138 Nr. 17
Normenkette:
AFG § 138 Abs. 1 S. 2, § 138 Abs. 1 S. 3
,
BGB § 1601, § 1360a, § 1590 Abs. 1
,
BSHG § 16
,
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1

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