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BSG, Beschluss vom 08.05.2019 - 8 SO 78/18 B
Übernahme von Kosten für einen Grabstein als nachträgliche Bestattungskosten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines PKH-Antragstellers Bezugnahme auf andere Verfahren
1. Der Inhalt der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines PKH-Antragstellers muss sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung beziehen; daraus ist abzuleiten, dass grundsätzlich für jede Instanz die Erklärung auf einem gesonderten aktuellen Formular abgegeben werden muss.
2. Eine Bezugnahme auf ein in der Vorinstanz oder in einem parallel anhängigen Verfahren abgegebene (vollständige) Erklärung kann nur dann ausreichend sein, wenn der Antragsteller geltend macht, dass gegenüber der früher abgegebenen Erklärung keine Veränderungen eingetreten sind.
Normenkette:
SGB XII § 74
,
SGG § 73a Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 27.09.2018 L 8 SO 321/16 , SG Regensburg 24.11.2016 S 4 SO 59/15
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. September 2018 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt H. beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Beschwerdeeinlegungsfrist wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: