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BSG, Beschluss vom 07.03.2019 - 9 SB 2/19 B
Feststellung eines Grades der Behinderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Mängel in der Beweiswürdigung
1. Mängel in der Beweiswürdigung verhelfen einer Nichtzulassungsbeschwerde selbst dann nicht zum Erfolg, wenn offensichtliche Widersprüche zwischen der Folgerung des Gerichts und der Aussage von Sachverständigen vorliegen.
2. Das Gesetz unterstellt, dass ein Rechtsanwalt in der Lage ist, eine Nichtzulassungsbeschwerde ohne gerichtliche Hilfe ordnungsgemäß zu begründen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 29.11.2018 L 10 SB 74/15 , SG Braunschweig 16.06.2015 S 11 SB 55/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. November 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: