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BSG, Beschluss vom 19.12.2016 - 9 SB 73/16 B
Schwerbehindertenrecht Merkzeichen Bl Blindheitsnachweis bei Demenz Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Beweiswürdigung Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
1. Die Kritik, dass LSG habe sich in seinem Urteil nicht mit den insgesamt vorliegenden Funktionsstörungen beim Sehen ausreichend auseinandergesetzt und den erforderlichen Beweismaßstab nicht beachtet, wendet sich in der Sache lediglich gegen die Beweiswürdigung des LSG.
2. Damit kann sie keinen Erfolg haben, weil die Richtigkeit der Entscheidung nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist.
3. Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage reicht es nicht aus, lediglich die eigene Rechtsmeinung auszubreiten; vielmehr ist eine substantielle Auseinandersetzung mit den einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen erforderlich.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 21.09.2016 L 13 SB 123/15 , SG Osnabrück S 36 SB 16/14
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen vom 21. September 2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: