BVerwG, Beschluss vom 19.12.2008 - 5 B 52.08
Normenkette:
BAföG § 27 Abs. 1
,
BAföG § 28 Abs. 3
,
BAföG § 29 Abs. 3
Vorinstanzen: OVG Nordrhein-Westfalen 11.02.2008 2 A 2721/06
Tenor:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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