BVerwG, Urteil vom 22.06.1978 - 5 C 17.77
»1. Artikel 2 des 3. ÄndG/BSHG ist auch auf Pflegetätigkeiten vor dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (1. Juni 1962) anwendbar.
2. Lassen sich bei einem in der Vergangenheit liegenden Pflegefall die für die Leistung nach Art. 2 des 3. ÄndG/BSHG erheblichen tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr aufklären, so geht dies zu Lasten der Pflegeperson.«
Fundstellen: BVerwGE 56, 79
Normenkette: 3. ÄndG/BSHG Art. 2
,
BSHG (1974) §§ 14, 69
,
,
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Schleswig-Holstein