BVerwG, Urteil vom 27.06.2002 - 5 C 30.01, FEVS 53, 505
Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe
»Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen.«
Fundstellen: FEVS 53, 505, FamRZ 2003, 373
Normenkette:
BSHG §§ 97 103 Abs. 3
Vorinstanzen: OVG Schleswig-Holstein 30.05.2001 2 L 6/01 , VG Schleswig-Holstein 20.12.1999 13 A 280/99

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