BVerwG, Urteil vom 26.01.1978 - 5 C 30.75
»1. Eine erste Ausbildung i. S. des §
7 Abs.
1
BAföG kann auch eine Ausbildung sein, die vor Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beendet worden ist.
2. Ist der Auszubildende nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer mit einer ersten Ausbildung wegen Nichtbestehens der
Diplom-Vorprüfung gescheitert, so kann ein Zweitstudium nicht als "weitere Ausbildung" nach §
7 Abs.
2
BAföG oder als "andere Ausbildung" nach §
7 Abs.
3
BAföG gefördert werden (Betätigung von BVerwGE 54, 191 und Fortentwicklung dieser Rechtsprechung).«
Fundstellen: BVerwGE 55, 194
Vorinstanzen: VGH Baden-Württemberg , VG Stuttgart