BVerwG, Urteil vom 16.02.1978 - 5 C 36.76
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein die öffentliche Anerkennung begehrender Träger der freien Jugendhilfe, der korporatives
Mitglied eines anderen Trägers der freien Jugendhilfe ist, sich die gegen die öffentliche Anerkennung des Dachverbandes streitenden
Gründe zurechnen lassen muß.«
Fundstellen: BVerwGE 55, 246
Normenkette: JWG § 5 Abs. 4, § 9 Abs. 1
Vorinstanzen: VG Hamburg