LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.01.1997 - 10 Lw 1901/96
Drittelberechnung gemäß § 29 Abs. 4 GAL
Für die Drittelberechnung gemäß § 29 Abs. 4 GAL ist der Betrag zu berücksichtigen, der im Ergebnis an den anspruchsberechtigten
ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer auszuzahlen wäre, wenn die Regelung des § 29 Abs. 4 GAL nicht bestehen würde.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ALG § 94 Abs. 3
,
GAL § 2 § 29 Abs. 4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 26.04.1996 S 4 Lw 748/94