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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2012 - 10 R 5385/11
Zulässigkeit einer Anfechtungs- und Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit um ein Hörgerät
Wird - hier im Verlauf des Klageverfahrens - ein anderes Hörgerät beschafft, als ursprünglich beim Leistungsträger beantragt worden war, ist die auf Erstattung der Kosten in Höhe des Eigenanteils gerichtete Anfechtungs- und Leistungsklage unzulässig.
Wird - hier im Verlauf des Klageverfahrens - ein anderes Hörgerät beschafft, als ursprünglich beim Leistungsträger beantragt worden war, ist die auf Erstattung der Kosten in Höhe des Eigenanteils gerichtete Anfechtungs- und Leistungsklage unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGG § 54
Vorinstanzen: SG Mannheim 24.10.2011 S 10 R 2827/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 24.10.2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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