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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2009 - 10 R 5738/07
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Beschwer des Versicherten im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtsstreit über einen Rentenbescheid auf Zeitrente trotz einer beantragten Dauerrente
Das Sozialgericht ist bei einem Rechtsstreit über einen Bescheid, mit dem der Versicherungsträger dem Rentenbewerber trotz eines auf Dauerrente gerichteten Antrags eine Rente nur auf Zeit gewährt, nicht darauf beschränkt, isoliert die Rechtmäßigkeit der erfolgten Befristung zu überprüfen. Der Versicherte wird allein durch die Ablehnung einer Dauerrente beschwert. Allein dies ist dann Gegenstand des Rechtsstreits. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: , ,
SGB X § 31
Vorinstanzen: SG Konstanz 30.10.2007 S 4 R 1824/05
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 30.10.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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