LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.1997 - 11 J 2475/96
Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit
Die § 43 Abs. 2 S. 4, § 44 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und §
302b Abs.
3 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 2.5.1996 stellen klar, daß die
Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung einer Erwerbsminderung in allen bis 31.5.1996 nicht abschließend rechtskräftig entschiedenen
Fällen außer Betracht zu bleiben hat. Dies gilt auch, soweit noch die Vorschriften der
RVO zur Anwendung kommen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGBVIÄndG 2
Vorinstanzen: SG Reutlingen 06.05.1994 S 4 J 672/94