LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.06.2014 - 11 R 2199/14
Anspruch auf Gewährung medizinischer Leistungen zur Rehabilitation in Form einer Familienrehabilitation; Umfang des Wunsch- und Wahlrechts; Voraussetzungen für die Bewilligung einer stationären Reha-Leistung in einer Klinik ohne Vertrag
Das den Leistungsberechtigten nach § 9 SGB IX gewährleistete Wunsch- und Wahlrecht besteht nur in Bezug auf Einrichtungen nach § 15 SGB VI. Die Bewilligung einer stationären Reha-Leistung in einer Klinik, mit der kein Vertrag besteht, kommt nur dann als einzig rechtmäßige Entscheidung des Rentenversicherungsträgers (Ermessensreduzierung auf Null) in Betracht, wenn keine vom Rentenversicherungsträger selbst betriebene Einrichtung oder keine Vertragsklinik die erforderlichen Maßnahmen erbringen könnte.
Normenkette: , , ,
SGG § 86b
Vorinstanzen: SG Freiburg 08.05.2014 S 4 R 1732/14 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 08.05.2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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