LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2004 - 11 RJ 2532/03
Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung von Entgeltpunkten
Es ist nicht verfassungswidrig, dass nach §
259a SGB VI für Versicherte, die vor dem 1.1.1937 geboren sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18.5.1990 im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten, für Pflichtbeiträge vor dem 19.5.1990 anstelle der nach §§ 256a - 256c
SGB VI zu ermittelnden Werte Entgeltpunkte aufgrund der Anl 1 bis 16 zum FRG ermittelt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
FRG Anl 1
,
FZRV
,
WWSUVtr
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 13.06.2003 S 7 RJ 1004/01