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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2011 - 12 AS 622/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden bei sozialwidrigem Verhalten
Bei sozialwidrigem Herbeiführen von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel ist deren Übernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nicht gerechtfertigt.
Die Übernahme von Mietschulden ist nicht gerechtfertigt, wenn der Hilfsbedürftige selbst die Mietschulden pflichtwidrig verursacht hat (hier: Leistung unregelmäßiger Zahlungen auf die Wochenmiete, obwohl der Leistungsträger Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährte). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 5 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 5 S. 2
Vorinstanzen: SG Ulm 02.02.2011 S 13 AS 278/11 ER
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: