LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2004 - 12 RJ 3686/04
Sachverständigenentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Da die Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes über die Vergütung gerichtlicher Sachverständiger für den
Bereich der Sozialgerichtsbarkeit unvollständig und wenig praktikabel sind, muss eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, die
voraussetzt, dass der Sachverständige seine Kostenrechnung nach Aktenstudium einschließlich Diktat der Aktenlage, Untersuchung
mit Anamnese einschließlich Diktat, Abfassung des Gutachtens unterteilt in Diktat der Anamnese und Befunde und Beurteilung
und Beantwortung der Beweisfragen einschließlich Diktat sowie Korrektur aufgliedert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1